Die bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. So hat der BFH in drei gleichlautenden Urteilen vom 17.5.22 entschieden und ist damit der Linie der Finanzverwaltung gefolgt (VIII R 11/20, VIII R 21/20, VIII R 26/20).
Dem BFH liegen aktuell mehrere Revisionsverfahren zur sog. Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zur Entscheidung vor. Es ist zu erwarten, dass der BFH hierbei auch zu der Frage der Fortgeltung der sog.
Wird ein Gewerbebetrieb veräußert, ist nach § 16 Abs. 2 EStG ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln, der begünstigt besteuert wird (§ 16 Abs. 4, § 34 EStG). GStB berichtet, welche Besonderheiten es hierbei zu ...
Holdingstrukturen erfreuen sich in der Praxis einer steigenden Beliebtheit, weil sich hiermit wegen der steuerlichen Schachtel- oder Konzernprivilegien besondere steuerliche Vorteile erzielen lassen. Zudem wird das Vorhandensein einer Holdingstruktur oftmals als imagefördernd angesehen (vgl. Böttcher, GStB 21, 71 sowie 113). Die Vorteile einer Holdingstruktur werden nachfolgend nochmals skizziert, bevor kurz auf die steuerneutrale Errichtung sowie die damit verbundene siebenjährige Sperrfrist eingegangen wird.
Jeder steuerliche Berater kommt im Rahmen seiner Tätigkeit häufig an den Punkt zu entscheiden, ob es sinnvoll oder sogar notwendig ist, einen eingelegten Einspruch zurückzunehmen. Insbesondere kann sich eine solche ...
Die steuerliche Beurteilung einer stillen Gesellschaft hängt davon ab, ob eine typische oder eine atypisch stille Gesellschaft vorliegt. Im zuletzt genannten Fall ist der stille Gesellschafter Mitunternehmer – und ...
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Zum 1.1.21 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent erhöht. Aktuell ist rückwirkend zum 1.1.22 eine weitere Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer beschlossen worden.