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  • · Fachbeitrag · Drittes Quartal 2022

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung

    von Dipl.-Finw. VRiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    | Wie gewohnt haben wir auch im dritten Quartal 2022 wieder die praxisrelevantesten Entscheidungen der Finanzgerichte für Sie zusammengestellt und mit ersten Praxishinweisen versehen. Da die ausgewählten Verfahren vielfach noch nicht rechtskräftig sind, sollten Sie die weitere Rechtsentwicklung im Auge behalten. |

    1. Festsetzungsverjährung: Zeitpunkt des Beginns einer Außenprüfung

    Das FG Düsseldorf (8.7.22, 1 K 472/22 U; NZB BFH: V B 75/22) hat entschieden, dass das Anfordern von Unterlagen eine Prüfungshandlung darstellen kann, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Im Streitfall hatte der Kläger vergeblich eingewandt, reine Vorbereitungshandlungen wie die Anforderung allgemeiner Unterlagen führten noch nicht zu einer Ablaufhemmung. Das FG folgte dem nicht. Das Vorlageersuchen habe konkrete Ermittlungsmaßnahmen zum Inhalt gehabt und stelle insoweit eine Prüfungshandlung dar. Für eine Prüfungshandlung sei nicht erforderlich, dass der Prüfer auf einen bestimmten Einzelsachverhalt bezogene Unterlagen anfordere oder Fragen stelle. Im Streitfall hatte der Prüfer neben der Anforderung von Unterlagen auch konkrete Fragen gestellt.

     

    PRAXISTIPP | Zum Standardprogramm der Abwehrberatung im Rahmen einer BP oder Steuerfahndungsprüfung gehört die Prüfung des Eintritts der Festsetzungsverjährung. Dabei sollte der Berater stets auch die Ablaufhemmungen (insbes. § 171 Abs. 4 AO) im Blick haben und überprüfen, ob vor Eintritt der regelmäßigen Verjährung mit konkreten Prüfungshandlungen begonnen wurde. Die Übermittlung der Prüfungsanordnung allein ist nicht ausreichend. Ermittlungshandlungen vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und reine Vorbereitungshandlungen bewirken keine Ablaufhemmung (Rüsken in: Klein, § 171 AO Rz. 41).

              

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