Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat nach Art. 82 DS-GVO Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung allerdings befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
Die Erhöhung der Gebühren nach dem RVG lässt auf sich warten. Statt dem berechtigten Gebührenerhöhungsverlangen der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister Rechnung zu tragen, soll die Kostenrechtsänderung wohl ...
Zur Geltendmachung eines Verzögerungsschadens gehört bei unbestimmter vertraglicher Leistungszeit eine Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB. Der Vertragspartner soll dadurch gewarnt und auf einen möglichen ...
Machen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister für den eigenen Mandanten eine Forderung geltend, erwartet der Mandant selbstverständlich auch, dass der Gegner die Kosten der Rechtsverfolgung trägt. Sendet der ...
Vor dem Hintergrund eines hohen Preisdrucks bei Autovermietern wird immer wieder versucht, bestimmte Aufwände in gesonderte Gebühren „auszugliedern“, um den primären Mietpreis niedrig zu halten.
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Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks ein nicht eindeutig lesbares Datum vermerkt ist (§ 180 S. 3 ZPO) und der Adressat deshalb den Zeitpunkt der Einlegung in den Briefkasten nicht ersehen kann.