Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien regelmäßig schuldrechtliche Versorgungsansprüche begründen, die durch die Reallast dinglich gesichert werden (BGH 8.11.13, V ZR 95/12, Abruf-Nr. 133994 ).
Im Jahr 2008 neu entstehende Ansprüche auf Prämienzahlung aus vor dem 1.1.08 abgeschlossenen Versicherungsverträgen (sog. Altverträge) unterliegen aufgrund des Übergangsrechts in Art. 1 und 3 und 2 EGVVG der ...
Eine Klausel in AGB (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes ...
Eine Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, aber vor Zustellung der Klage an den Beklagten, führt nicht zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist (BGH 15.11.12, I ZR 86/11, Abruf-Nr. 131534 ).
1.Nach der Darlehenskündigung ist es erforderlich, dass der Darlehensnehmer und mithaftende Personen wegen des offenen Restsaldos noch einmal angemahnt und in Verzug gesetzt werden, um die Verjährungshemmung nach § ...
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen“ ist unwirksam (BGH ...
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Gewährt die Darlehensgeberin den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft ein Darlehen, besteht gegen sämtliche Gesellschafter ein gesamtschuldnerischer Rückzahlungsanspruch. Dabei ist unerheblich, ob sich die Gesellschaft zwischenzeitlich aufgelöst hat. Teilzahlungen eines Schuldners stellen ein „Anerkenntnis“ im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB dar, mit der Folge, dass die Verjährung erneut zu laufen begonnen hat.