03.11.2011 · Fachbeitrag ·
Mahnverfahren
1.Die Vorverlagerung der Wirkungen der Zustellung auf den Zeitpunkt des Mahnantrags kann bei Einreichung eines Mahnantrags gegenüber einem unzuständigen Gericht nur eintreten, wenn die Abgabe an das zuständige Gericht alsbald erfolgt und das in der Einreichung des Antrags bei dem unzuständigen Gericht liegende Verschulden des Antragstellers als geringfügig anzusehen ist. 2.Daran fehlt es, wenn ein Mahnantrag für eine Limited gestellt wird, die zwar in England ihren satzungsmäßigen Sitz hat, während die ...