Ein großes Ärgernis in der ärztlichen Behandlungspraxis sowie bei den Heil- und Hilfsmittelberufen ist es, wenn Patienten vereinbarte Behandlungstermine nicht wahrnehmen bzw. kurzfristig absagen, sodass der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Die Praxis sucht hier nach Lösungen. Eine Lösung kann es sein, dass der Termin bezahlt werden muss. So wird vielfach vertraglich – im Behandlungsvertrag und zumeist als AGB – vereinbart, dass bei einer Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor der ...
Eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn schon beim Mahnbescheidsantrag für den Antragsteller erkennbar ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand für sämtliche ...
Ein Fluggast, der sich im Anschluss an die Annullierung seines Rückflugs für einen staatlich organisierten Repatriierungsflug anmeldet und dafür einen verpflichtenden Unkostenbeitrag an den Staat leisten muss, hat ...
Die Übergabe einer beA-Karte und der zugehörigen PIN an eine Kanzleiangestellte zu deren Verwendung ist nicht geeignet, die fristgerechte Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes an das Gericht sicherzustellen.
Bei einer die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtenden Vergütungsvereinbarung muss zumindest die Person des Anwalts durch die Eigentümerversammlung bestimmt werden. Eine weitergehende Delegation an den ...
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§ 407 BGB ist im Anwendungsbereich von § 566 BGB – Kauf bricht Miete nicht – anwendbar. Dies gilt auch für eine Kündigung des Vermieters, wenn aufseiten des Mieters eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat.