An die Feststellung der Voraussetzung des § 6 Abs. 1 ZVG sind durchweg hohe Anforderungen zu stellen, weshalb alle Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, dem Adressaten das Schriftstück zunächst in anderer Weise zuzustellen. Der ursprüngliche Zweck des § 6 ZVG, die Vermeidung von Verzögerungen im Zwangsversteigerungsverfahren, muss vor diesen verfassungsrechtlichen Erwägungen zumindest in einem gewissen Ausmaß zurückstehen. Das Vollstreckungsgericht ist vor diesem Hintergrund verpflichtet, Namen und ...
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach ...
Erteilt der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ...
Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen eines Unfalls bei einem Waldspaziergang auf Schadenersatz in Anspruch. Die Frage war, inwieweit der Waldbesitzer haftet, wenn Spaziergänger durch herabfallende Äste verletzt werden.
Ruft eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Piloten eines Luftverkehrsunternehmens zur Arbeitsniederlegung auf, kann dies außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der ...
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Sein Mandant war als Einzelunternehmer Fliesenleger. Vor etwa zwei Jahren hat er bei dem Gegner entsprechende Arbeiten durchgeführt. Der Gegner rügt nun Mängel und begehrt ...
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Ist uns bewusst, dass unser (Fehl-)Verhalten keine oder zumindest noch keine Nachteile mit sich bringt, nehmen wir die Lage nicht so ganz ernst. Schuldner bilden hier keine Ausnahme. Diese schlichte Erkenntnis lässt sich für die Beitreibungspraxis nutzen – mit großem Erfolg!