Auch im Bereich der Vermögenssorge kann die Erforderlichkeit der Betreuung nicht allein mit der subjektiven Unfähigkeit des Betreuten begründet werden, seine diesbezüglichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Vielmehr muss aufgrund konkreter tatrichterlicher Feststellungen die gegenwärtige Gefahr begründet sein, dass der Betreute einen Schaden erleidet, wenn man ihm die Erledigung seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst überließe (BGH 21.1.15, XII ZB 324/14).
Hat ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er nach Scheitern der Ehe Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des ...
Auch die für ein erstes Pflegekind bezogenen Leistungen für Pflege und Erziehung können als bedarfsminderndes Einkommen nach dem SGB II berücksichtigt werden, soweit die Betreuung des Pflegekindes erwerbstätigkeitsähnlichen Charakter hat SG Leipzig 24.2.15, S 23 A 1676/14).
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Versorgungsbezüge eines ausgleichspflichtigen Beamten oder Soldaten nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich sofort gekürzt werden, auch wenn der ...
Der BGH hat entschieden, dass eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen darf, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater ...
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Die Bundesregierung lässt dass Existenzminimum steuerfrei. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der ...