Es ist schwierig, Einkommen zu ermitteln, wenn der einem Dritten gegenüber Unterhaltspflichtige Betreuungsunterhalt für ein Kind leistet und ein Dritter den Barunterhalt. Der BGH zeigt, wie es geht.
Bei wiederkehrenden Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit, ist für die Wertberechnung bei sich verändernden Jahresbeträgen auf den höchsten für die Berechnung ...
Seit dem 1.7.17 gilt die neue Pfändungstabelle nach §§ 850c und 850f ZPO: Der unpfändbare Grundbetrag ist von 1.073,88 EUR auf 1.133,80 EUR monatlich angehoben worden.
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§ 1 Abs. 3 Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) ist dahin gehend auszulegen, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzt, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind (BGH 14.6.17, IV ZR 141/16, Abruf-Nr. 194861 194861 ).