Im Rahmen der Ausübungskontrolle kann dem ausgleichsberechtigten Ehegatten der unterlassene Erwerb eigener Versorgungsanwartschaften in der Ehezeit nicht vorgehalten werden, wenn dies auf einer gemeinsamen Lebensplanung beruht oder von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten während bestehender Lebensgemeinschaft geduldet oder gebilligt worden ist (BGH 27.2.12, XII ZB 90/11, Abruf-Nr. 131273 ).
Bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich bedarf es keiner Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung (BGH 23.1.13, XII ZB 541/12, ...
Eine befristete Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht bereits deshalb geboten, weil das Verfahren über den Versorgungsausgleich ausgesetzt war und dem ausgleichspflichtigen Ehegatten, wäre über den Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.08.09 geltenden Recht entschieden worden, das sogenannte Rentnerprivileg (§ 101 SGB VI Abs. 3 a.F.) zugutegekommen wäre (BGH 13.2.12, XII ZB 527/12, n.v., Abruf-Nr. 130816 ).
Soweit wegen der Verfassungswidrigkeit der Übergangsbestimmungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts (BGH FK 08, 52) der Wertausgleich bei der Scheidung nicht durchgeführt und der schuldrechtliche ...
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Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (BGH 31.10.12, XII ZB 588/11).