21.11.2014 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
a) Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind – insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB – strenge Maßstäbe anzulegen. b) Dass der Unterhaltspflichtige aus dem Ausland stammt und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, rechtfertigt allein noch nicht die Schlussfolgerung, dass für ihn keine reale Beschäftigungschance im Hinblick auf eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle ...
14.11.2014 · Nachricht · Jugendamtsurkunde
Aus der ursprünglich erfolgten Titulierung eines Barunterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegenüber seinem damals nichtehelichen Vater kann nach Heirat der Eltern und mehrjährigem Zusammenleben der Familie ...
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17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Minderjährige unverheiratete und privilegiert volljährige Kinder stehen unterhaltsrechtlich auf dem ersten Rang, § 1609 Nr. 1 BGB. Unterhaltspflichtige sind ihnen gegenüber gesteigert unterhaltspflichtig, § 1603 ...
22.09.2014 · Nachricht · Kindesunterhalt
Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden (Zeitmoment) und der Unterhaltsschuldner davon ausgehen durfte, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgen wird (Umstandsmoment). Für das Umstandsmoment kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der Unterhaltsberechtigte einen über einen bestimmten Zeitraum aufgelaufenen Unterhaltsrückstand nicht geltend macht, hingegen Rückstände aus anderen Zeiträumen durchgehend thematisiert.
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19.09.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
Es stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil i.S.d. § 1578b Abs. 1 BGB dar, wenn sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte während bestehender Ehe bereits aus der Zeit vor der Ehe für ihn bestehende ...
19.09.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweg gedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich als ...
19.09.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen, die durch den zugunsten einer späteren Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleich erfolgt ist, als nicht eheprägend anzusehen, sodass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen entsprechend zu erhöhen ist. Die Einkommensminderung ist allein im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Bedeutung (BGH 14.5.14, XII ZB 301/12, FamRZ 14, 1276, Abruf-Nr. 141818 ).