Bei der Trennung und Scheidung müssen sich die Ehepartner darüber einigen, wer welche Hausratsgegenstände bekommt. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, entscheidet das Familiengericht „nach den Grundsätzen der Billigkeit“, § 1361a BGB. Das OLG Oldenburg musste aktuell darüber entscheiden, welcher Ehegatte den Hund bekam (OLG Oldenburg 16.8.18, 11 WF 141/18).
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen (FG Münster 26.9.18, 7 K 3215/16 E).
Ausländische Entscheidungen, die nicht Ehesachen betreffen, können
anerkannt werden, §§ 108, 109 FamFG. Beteiligte, die ein rechtliches Inte-resse haben, können eine Entscheidung beantragen über die Anerkennung ...
Ein volljähriges Kind wird beim Kindergeldberechtigten u. a. berücksichtigt, wenn es bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine Berufsausbildung durchläuft. Bislang nicht geklärt war die Frage, ob ...
Datenverarbeitungsverbote, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten, Beweislastumkehr und
dazu noch hohe Bußgelder: Die Vorschriften der DS-GVO sind knallhart. Und ihre Auslegung ist in vielen Punkten immer noch ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bei Abschluss eines Mietvertrags kommt eine gesetzliche Vertretungsmacht nach § 1357 BGB mangels Geschäft zur Deckung des täglichen
Lebensbedarfs nicht in Betracht. Dies hat das LG Stuttgart entschieden.