25.06.2018 · Nachricht · Öffentliches Recht
Ein Kleinkind verliert eine kraft Abstammung durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der deutsche „Scheinvater“, der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, diese erfolgreich
anficht, sofern es dadurch nicht staatenlos wird. Die Regelungen des StAG und des BGB, aus denen dieser Verlust nach allgemeiner Rechtsüberzeugung abgeleitet wird, stehen bei verfassungskonformer Auslegung im Einklang mit dem GG (BVerwG 19.4.18, BVerwG 1 C 1.17).
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11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wenn bei einer Frau absprachewidrig bei einer zweiten Insemination nicht das Sperma des ersten Spenders, sondern eines anderen Mannes verwendet wird und die Frau deswegen Mutter zweier Halbgeschwister wird, kann sie ...
04.06.2018 · Fachbeitrag ·
Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf eine durch eine Rentenversicherung gesicherte Darlehensverbindlichkeit folgende relevanten Fragen nicht geregelt sind, ist diese Lücke durch ...
28.05.2018 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Sie kennen das: Gerade war noch Silvester und nun ist doch schon wieder ein halbes Jahr herum. Da wird es Zeit, an die FAO-Fortbildung zu denken. Das IWW Institut bietet den Abonnenten von FK wieder in der Zeit vom 1. bis 30.6.18 kostenlos die Lernerfolgskontrolle an.
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28.05.2018 · Fachbeitrag ·
Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs
Versicherungsverträge sind nicht grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich des § 1357 BGB herauszunehmen. Entscheidend ist der Bezug zum Lebensbedarf der Familie. Ob es sich danach um ein Geschäft zur angemessenen ...
18.05.2018 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Auch im dritten Quartal 2018 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
18.05.2018 · Nachricht ·
Verfahrensrecht
Häufig stellen Ehegatten im Zuge der Trennung Gewaltschutzanträge. Die Angaben eines Ehegatten gegenüber dem Urkundsbeamten des Familiengerichts zur Erwirkung einer einstweiligen Schutzanordnung nach § 1 GewSchG unterfallen nicht dem Beweisverwertungsverbot aus § 252 StPO. Nach einer Versöhnung der Ehegatten kann dieser zwar sein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO geltend machen. Die Erklärungen können aber in einem Strafverfahren verlesen werden (OLG Hamburg, 8.3.18, 1 Ws 114/17, ...