Zum 1.1.21 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind nicht nur die Gebührenbeträge um ca. 10 Prozent angehoben worden; auch haben sich – insbesondere für den Familienrechtler – wichtige inhaltliche Änderungen ergeben. Gleich zwei Probleme stellten sich bei Abschluss eines Mehrwertvergleichs unter VKH-Bewilligung. Durch die Neufassungen des § 48 Abs. 1 RVG und der Nr. 1003 VV RVG sind diese jetzt zugunsten der Anwaltschaft geklärt.
Das Gesetz sieht eine Haushaltsteilung in natura vor. Häufig wird aber Abweichendes vereinbart – mit oder ohne Ausgleichszahlungen. Es fragt sich, ob solche Vereinbarungen formbedürftig sind.
Eheleute wollen zuweilen zu Beginn eines Versöhnungsversuchs ihre
Absichten durch Rücknahme des Scheidungsantrags unterstreichen. Leider zeigt die Lebenserfahrung, dass vielfach die Partnerschaftsprobleme nach ...
Können sich Paare den Kinderwunsch in Deutschland nicht erfüllen,
gehen Sie vermehrt ins Ausland. Der Beitrag erläutert, unter welchen
Voraussetzungen sie in Deutschland rechtlich Eltern des Kindes werden.
Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden (VG Berlin 23.11.20, VG 3 L 612/20).
Eine Versicherung kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalls berufen, wenn der Versicherungsnehmerin aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands weder die eigene Anzeige des Versicherungsfalls ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Das deutsche Erwachsenenschutzrecht kennt für den Fall, dass ein
Erwachsener insbesondere aufgrund von Alter, Krankheit oder eines
Unfalls nicht mehr für sich entscheiden kann, drei Erklärungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Bereits ein kursorischer Vergleich zu Erwachsenenschutzrechten unserer europäischen Nachbarn belegt gravierende Unterschiede. Vorsorge nach deutschem Recht sollte daher auch Risiken grenzüberschreitender Situationen beachten. Dazu Beispiele zur Rechtssituation ...