Die nach der Geburt eines Kindes wirksam werdende, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgende Änderung des Vornamens eines Elternteils ist nicht als Berichtigung oder sonstige Folgebeurkundung in den Geburtseintrag des Kindes aufzunehmen (BGH 2.6.21, XII ZB 405/20).
Der BGH hat seine Rechtsprechung dazu geändert, wie sich der Anspruch auf Ersatz der auf den entgangenen Nettoverdienst anfallenden Steuern bei einem mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagten ...
Das VG Schleswig hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Impfungen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes zu unterlassen, als ...
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung geändert, nach der bei gemeinsamer elterlicher Sorge auch die nicht mit dem rechtlichen Vater verheiratete Kindesmutter kraft Gesetzes von der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes ausgeschlossen war.
Für die Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft kann gem. einer Hundesteuersatzung eine gesamtschuldnerische Haftung für die Hundesteuer bestehen. Denn bei einer gemeinsamen Haushaltsführung werde aus einem Topf ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Technische Neuerungen bringen oft nicht allein Vorteile mit sich, es kann auch Nachteile geben. So soll bei Heiratsurkunden im Gegensatz zu früher die Registernummer nicht immer sofort erzeugt werden können. Es ist verständlich, dass die frisch Vermählten im Nachhinein nicht daran denken, die Registernummer nachträglich eintragen zu lassen. Es fragt sich, ob dies für den Ausspruch einer Scheidung nachgeholt werden muss.