10.08.2011 · Fachbeitrag ·
FamFG
1.Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 23.6.10, XII ZB 82/10, FamRZ 10, 1425). Zur Form und Frist der Beschwerdebegründung verlangt die Vorschrift hingegen keine Belehrung. 2. Die Prüfung der ...
10.08.2011 · Fachbeitrag ·
FGG/FamFG
Nach Erledigung der Hauptsache bedarf die Feststellung, dass die vorinstanzliche Entscheidung den Rechtsmittelführer in seinen Rechten verletzt hat, eines darauf gerichteten Antrags (BGH 8.6.11, XII ZB 245/10, FamRZ ...
18.07.2011 · Fachbeitrag ·
PKH/VKH
(BGH 18.5.11, XII ZB 265/10, n.v., Abruf-Nr. 112110 )