Ein Verfahren, in dem die Unterlassung einer von einem Dritten getätigten Äußerung begehrt wird, die geeignet ist, die persönliche Beziehung zwischen Ehegatten zu beeinträchtigen, ist keine sonstige Familiensache i.S. des § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (BGH 19.2.14, XII ZB 45/13, NJW 14, 1243, Abruf-Nr. 141035 ).
1) Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung infrage ...
Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31.12.06 formell rechts-kräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO i.V. mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), sodass eine später ergangene ...
Der BGH hat Folgendes entschieden: Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen. Der Einwand, aufgrund der Unwirksamkeit ...
Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz im Auftrag auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, ...
Reicht eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vollständigen PKH-Antrag ein und fügt diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf einer Rechtsmittel- und einer Rechtsmittelbegründungsschrift ihres ...
Sachverständigengutachten im Erbrecht sicher prüfen
Ob es um die Testierfähigkeit geht, die Echtheit eines Testaments oder die Höhe von Pflichtteilsansprüchen: Die Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv hilft Ihnen, Sachverständigengutachten effizient und sicher zu beurteilen. Profitieren Sie von praktischen Checklisten zur strukturierten Prüfung!
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Mandanten gewinnen mit digitalem Marketing – so geht’s!
Mandanten überzeugen mit einer starken Online-Präsenz. Weit oben in den Suchmaschinen erscheinen. Mit relevantem Social-Media-Content auffallen: Erfolgreiches Online-Marketing ist kein Hexenwerk! Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei bietet praktische Tipps zur direkten Umsetzung.
Ein Verfahren, in dem die Unterlassung einer von einem Dritten getätigten Äußerung begehrt wird, die geeignet ist, die persönliche Beziehung zwischen Ehegatten zu beeinträchtigen, ist keine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (BGH 19.2.14, XII ZB 45/13).