Weil sich der Sohn des Klägers nicht an mündliche Zusagen gehalten und auch sonst ungebührlich verhalten haben soll, verlangte der Vater die Rückübertragung von Grundstücken, die er zuvor zu gleichen Teilen auf seine beiden Kinder übertragen hatte. Das LG wies die Klage ab, weil der Kläger viele der behaupteten Gründe nicht nachgewiesen hatte bzw. weil sie eine Rückforderung der Schenkung wegen groben Undanks nicht rechtfertigten (LG Coburg 30.9.14, 11 O 204/14).
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche ...
Zur Zulässigkeit der Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags mit neuer Begründung im Nichtabhilfebeschluss (OLG Hamm 31.10.14, 4 WF 240/14, n.v., Abruf-Nr. 143347 ).
Wird ein Ehegatte aufgrund seiner Mithaftung nach § 1357 Abs. 1 BGB auf Zahlung verklagt, bestimmt sich der Gerichtsstand nicht nach § 29 ZPO. Diese Vorschrift setzt voraus, dass eine vertragliche Vereinbarung ...
Der Staatsanwaltschaft steht im Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft kein Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG zu. Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus einer möglichen ...
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Auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung muss ein Rechtsanwalt alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen.