Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der ErbSt (BFH 18.9.13, II R 29/11).
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein ...
Der BFH hat zu dem ab 2009 geltenden ErbStG entschieden, dass die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 BvL 21/12) auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen ist (BFH 21.11.13, II B 46/13, ErbBstg 14, 1, Abruf-Nr. 133941 ).
Die Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen und Geschenken kommt gemäß § 37b EStG nur dann zum Tragen, wenn und soweit der Empfänger dadurch Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 EStG i.V. mit §§ 13 bis 24 EStG ...
Mit Inkrafttreten der EU-ErbVO zum 1.8.15 wird sich das auf die Erbfolge eines Erblassers anzuwendende Recht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes richten.
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Die durch das AmtshilfeRLUmsG vorgenommenen Neuregelungen zum ErbStG finden auf Erwerbe ab dem 7.6.13 Anwendung (§ 37 Abs. 8 ErbStG). Erfreulicherweise hat sich die Finanzverwaltung kurze Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit gleich lautenden Erlassen der Länder vom 10.10.13 (BStBl I 13, 1272) zur Anwendung der Neuregelungen geäußert (vergleiche dazu Brüggemann, ErbBstg 13, 173 ff.). Von besonderem Interesse sind die durchaus streitbaren und nur im Schrifttum, aber nicht in der Rechtsprechung ...