Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden aus, kann die Schlusserbeinsetzung regelmäßig nicht als Ersatzerbeinsetzung auf den Nachlass des Erstversterbenden ausgelegt werden; für seinen Nachlass tritt dann gesetzliche Erbfolge ein (OLG Hamm 14.3.14, I-15 W 136/13, 15 W 136/13, Abruf-Nr. 141354 ).
Der Erblasser und seine Ehefrau hatten sich mit gemeinschaftlichem Testament vom 2.12.09 gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und zwei ihrer drei Kinder zu Schlusserben. Dem Kläger hatten sie den Pflichtteil ...
Eine Erbengemeinschaft kann selbstständiger Rechtsträger i.S. des Grunderwerbsteuerrechts sein. Das hat der für die GrESt zuständige II. Senat des BFH am 12.2.14 (II R 46/12) entschieden.
Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden Bedingung, dass diese von einer der genannten Personen beerbt wird.
Der Vater V übertrug seinem Sohn S Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Ferner vereinbarte er mit S, dass dieser seiner Schwester T „anstelle der Zahlung eines Gleichstellungsgeldes“ eine Immobilie ...
Nießbrauchs- und Rentenvereinbarungen begründen langfristige Rechtsbeziehungen zwischen Schenker und Beschenktem. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Rentenverpflichtung gehen nicht nur das Eigentum am ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Ziel der EU-ErbVO ist es, einen Gleichlauf zwischen der internationalen Zuständigkeit (Art. 4 EU-ErbVO) und dem auf den Erbfall anwendbaren materiellen Erbrecht zu schaffen (Art. 21 EU-ErbVO). Grundsätzlich richtet sich beides nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hat der im Ausland lebende Erblasser jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, abweichend vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt sein Heimatrecht für seine Rechtsnachfolge von Todes wegen zu wählen (Art. 22 EU-ErbVO), können ...