Mit Urteil vom 16.4.15 (4 K 1380/13) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen mangels ...
Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich der Dritte nicht bereits dann strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tode des Inhabers weiterhin ausnutzt.
Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalls vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Das hat das BVerwG (16.3.15, 6 C 31.14) in Leipzig entschieden.
Die besuchsweise Nutzung der vom Erben genutzten Wohnung durch den Erblasser rechtfertigt auch dann keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG, wenn dem Erblasser eigens ein Zimmer bereitgehalten wurde ...
Werden Gesellschaftsanteile ausschließlich von Familienmitgliedern gehalten, die aber nicht in die Geschäftsführung des Unternehmens eingebunden sind, stellt sich die Frage, ob diese durch unentgeltliche oder ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
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Im Falle beschränkter und erweiterter beschränkter Steuerpflicht erhält der in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige lediglich einen Freibetrag von 2.000 EUR; die persönlichen Verhältnisse zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Erwerber bleiben unberücksichtigt. Die Regelung hatte zur Folge, dass zum Beispiel bei Erwerbsvorgängen zwischen im Ausland wohnenden Ehegatten für das der deutschen Besteuerung unterliegende Vermögen nicht der in § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorgesehene persönliche Freibetrag ...