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  • 31.03.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Hamm

    Nacherbenvermerk bewirkt keine Grundbuchsperre

    Bleibt der Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben (OLG Hamm 16.1.15, I-15 W 302/14, Abruf-Nr. 144032 ).