Wird Grundvermögen in Form von Wohnungs-, Teileigentum, Ein- oder Zweifamilienhäusern vererbt oder verschenkt, ist der Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln und für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuerfestsetzung gesondert festzustellen. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind ...
Sterbegelder, die eine berufsständische Versorgungseinrichtung an den Ehegatten des verstorbenen Versicherten zahlt, sind keine Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 S. 3a aa EStG und unterliegen daher nicht der ESt (FG ...
Streitig ist, ob ein von der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (nachfolgend: BWVA) gezahltes Sterbegeld als „andere Leistung“ nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG zu ...
Zu den Voraussetzungen eines Rechtsschutzes gegen die Veröffentlichung einer „virtuellen Grabstätte“ im Internet und gegen die Verbreitung von Kondolenzeintragungen im Zusammenhang mit solchen Todesanzeigen. (LG Saarbrücken 14.2.14, 13 S 4/14)
Die Erblasserin wohnte in Deutschland. Sie hatte die französische sowie die ungarische Staatsangehörigkeit. Der Nachlass ging an die Schwestern der Erblasserin. Die eine Schwester lebte in Ungarn, die andere in den ...
Die überquotale Übernahme von Schulden des Erblassers im Rahmen einer Erbauseinandersetzung führt nicht zu Anschaffungskosten, sofern der Miterbe, der die Schulden übernimmt, per Saldo überquotal Vermögen erlangt, ...
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Bei Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG infolge des Nachweises eines den Grundbesitzwert nach §§ 179, 182 bis 196 BewG unterschreitenden Kaufpreises bleiben Makler- und Notarkosten unberücksichtigt (FG Köln 12.2.14, 4 K 3081/13, Abruf-Nr. 141352 ).