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  • · Fachbeitrag · Erbauseinandersetzung

    Erbauseinandersetzung: Keine Anschaffungskosten bei Übernahme von Schulden

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Die überquotale Übernahme von Schulden des Erblassers im Rahmen einer Erbauseinandersetzung führt nicht zu Anschaffungskosten, sofern der Miterbe, der die Schulden übernimmt, per Saldo überquotal Vermögen erlangt, hierfür jedoch kein Entgelt an den anderen Miterben leistet (FG Münster 27.9.13, 14 K 4210/10 F, Abruf-Nr. 140270).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K ist neben ihren beiden Brüdern B und C zu jeweils 1/3 Erbin nach ihrem Vater. Die Erben haben sich - vereinfacht - wie folgt auseinandergesetzt:

     

    • Erbauseinandersetzung

    Summe

    in EUR

    K

    in EUR

    B

    in EUR

    C

    in EUR

    Vermögenswerte

    11.400.000

    5.650.000

    5.650.000

    100.000

    Schulden

    - 7.500.000

    - 3.750.000

    - 3.750.000

    0

    Saldo

    3.900.000

    1.900.000

    1.900.000

    100.000

    Erbteil je ein Drittel

    3.900.000

    1.300.000

    1.300.000

    1.300.000

    „mehr“

    0

    600.000

    600.000

    -1.200.000

     
     

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