01.10.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht Düsseldorf
Werden sämtliche schenkweise erhaltenen Anteile an einer Grundbesitz haltenden GmbH von den Erwerbern aufgrund einer Auflage des Schenkers sodann in eine GmbH & Co. KG eingebracht (Anteilsvereinigung), ist diese Einbringung nicht von der SchenkSt befreit (FG Düsseldorf 16.7.14, 7 K 1910/13 GE, Abruf-Nr. 142882 , Revision zugelassen).
27.08.2014 · Fachbeitrag ·
Familienheim
Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer ...
27.08.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht Düsseldorf
Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück, für das die Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung für die auf ihm stehenden Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhalten, ist kein bebautes ...
27.08.2014 · Fachbeitrag ·
Schenkungsteuer
Bei einer Geldüberweisung ist für den Vollzug der Schenkung stets die Ausführung des Überweisungsauftrages und nicht die Abgabe des Überweisungsauftrages maßgebend, da Gegenstand der Zuwendung das Vermögen auf den Konten ist (FG Münster 25.4.13, 3 K 2972/12 Erb, Abruf-Nr. 141348 ).
27.08.2014 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuer
Die im Ausland erhobene und der deutschen ErbSt entsprechende Steuer ist ungeachtet der Staatsangehörigkeit von Erblasser und Erwerber nicht auf die deutsche ErbSt anrechenbar, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in ...
13.08.2014 · Nachricht · Pressemitteilung Bundesfinanzhof
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim ...
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12.08.2014 · Nachricht · Finanzgericht Baden-Württemberg
Am 21.11.08 hatten die Kläger K mit der X-GmbH einen Stiftungsvertrag geschlossen, mit dem sie eine unselbstständige Stiftung privaten Rechts errichteten. Die X-GmbH fungierte als Stiftungsträgerin. Sie war verpflichtet, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten und berechtigt, es nach Maßgabe der Satzung für gemeinnützige Zwecke anzulegen. Am 21.1.09 stellte das FA eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung aus (FG Baden-Württemberg 24.2.14, 10 K 3811/12, Abruf-Nr.
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