Ein SchenkSt-Bescheid ist nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks eine Ausgleichungspflicht nach den §§ 2050 ff. BGB angeordnet ist, die entgegen § 2056 S. 1 BGB ausdrücklich nicht auf den Anteil am Nachlass beschränkt ist und es aus diesem Grund im Fall des Todes des Übertragenden zu einer tatsächlichen Nachschusspflicht des Zuwendungsempfängers kommt (FG Köln 27.8.14, 9 K 2193/12, Revision zugelassen).
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, früher Art. 43 EG) einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der ein Kreditinstitut mit Sitz im ...
In einer Pressemitteilung hat das BVerfG angekündigt, dass es am 17.12.14 um 10.00 Uhr sein Urteil zum ErbStG (1 BvL 21/12) verkünden wird (Pressemitteilung Nr. 102/2014, www.bundesverfassungsgericht.
Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (BFH 17.7.14, IV R 52/11, Abruf-Nr. 172219 ).
Erben Sie den Anteil an einer GmbH, wird das Finanzamt Sie auffordern, den Wert des Anteils zu ermitteln, um die Erbschaftsteuer berechnen zu können. Übernimmt die GmbH die Kosten der Wertermittlung, darf das ...
1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 Abs. 1 ErbStG (a.F.) steht dem nicht entgegen. 2.
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Das FG Düsseldorf (22.10.14, 4 K 488/14, Abruf-Nr. 143207 ) hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob § 16 Abs. 2 ErbStG, wonach beschränkt Schenkungsteuerpflichtige nur einen persönlichen Freibetrag von 2.000 EUR erhalten, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.