Vollstreckt ein Gläubiger aus Vollstreckungstiteln, die noch gegen den Erblasser ergangen sind und enthält die Rechtsnachfolgeklausel keine Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf den Nachlass, hat der Erbe ein Rechtsschutzbedürfnis, die Vollstreckung mit Vollstreckungsgegenklage abzuwehren (LG Meiningen 6.2.12, 2 O 833/11).
Das OLG Rostock ist zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aufgerufen, nachdem sich sowohl das AG Tostedt als auch das AG Stralsund für die Erhebung und Einziehung der Gebühr für die Erbausschlagungserklärung ...
Der kinderlose Erblasser war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit, lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1, die Ehefrau, ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige und wie der ...
Die Beteiligte zu 1) (B) ist Berufsbetreuerin und hat in der ehemaligen DDR einen Studienabschluss in der Fachrichtung „Soziale Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie der elektrotechnischen und elektronischen Industrie“ erworben. Ihre Aufgabenkreise umfassen die Gesundheits- und Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente, Sozialhilfe, Pflegegeld, Vertretung vor Behörden, die Regelung von Heimangelegenheiten und von erbrechtlichen Angelegenheiten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 2009 ...
Bundespräsident Joachim Gauck wird am 18. Oktober 2012 auf Einladung des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe reisen. Neben Gesprächen mit den Richterinnen und Richtern sind Begegnungen des Bundespräsidenten mit ...
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Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann aus denselben Gründen wie die ausdrücklich erklärte Annahme der Erbschaft angefochten werden – insbesondere wegen eines Eigenschaftsirrtums. Denn das BGB stellt die Anfechtbarkeit der fingierten Annahmeerklärung der Anfechtbarkeit der ausdrücklichen Erklärung gleich. Die in § 1944 BGB vorgesehene Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beginnt für den minderjährigen Erben erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der letzte von den gemeinsam Erziehungsberechtigten erstmals ...