Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich Bedürftigen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen Rechtsstaat, der seinen Namen auch verdient.
Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch ...
Versorgungsleistungen, die das Kind aufgrund einer Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge aus den Erträgen des übergebenen Vermögens an den nicht für dieses Kind kindergeldberechtigten Vermögensübergeber leistet, sind bei der Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) zu berücksichtigen (BGH 8.11.12, V R 57/10).
Die Mitwirkung des vertraglich eingesetzten Erben an der Aufhebung seiner Erbeinsetzung ist höchstpersönlich und kann nicht angefochten werden, BGH 20.12.12, IX ZR 56/12, n.v., Abruf-Nr. 130304 .
Rückblick: Das AG Ansbach hat die Klage einer Mutter auf Verlegung der Urne ihres verstorbenen Sohns an ihren eigenen Wohnort abgewiesen. Das LG hat diese Entscheidung bestätigt (LG Ansbach, 28.12.11, 1 S 1054/11).
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Die Erbengemeinschaft ist lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist. Sie ist kein handlungsfähiges Rechtssubjekt. Allerdings ist die Erbengemeinschaft als selbstständiger Rechtsträger im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts anzusehen (FG Düsseldorf 29.8.12, 7 K 3691/11 GE, n.v.).