Einem vor dem 1.7.49 geborenen nichtehelichen Kind beziehungsweise dessen Abkömmlingen steht ein Erbrecht nach seinem Vater oder dessen Verwandten zu, wenn der Erblasser nach dem 28.5.09 verstorben ist. Unerheblich ist, ob der Vater des nichtehelichen Kindes oder das nichteheliche Kind bereits vor dem 29.5.09 verstorben ist (OLG München 21.1.13, 31 Wx 485/12, ZErb 13, 60).
Erben eines durch einen Flugzeugabsturz gestorbenen Passagiers können einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Flugkapitäns haben (BGH 22.01.13, VI ZR 263/11, n.v.).
In den Diskussionen um den Datenschutz wird eine inhaltliche Einschränkung personenbezogener Daten gefordert. Dagegen wendet sich der VDEE. Eine Reduzierung der Angaben in Personenstandseinträgen oder die Verkürzung ...
Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschenrechte älterer Menschen und die Erarbeitung einer entsprechenden UN-Konvention ein. „Eine spezifische Menschenrechtskonvention würde die teilnehmenden Staaten an eindeutige Regeln zur Wahrung der Menschenrechte Älterer binden und für Rechtsklarheit sorgen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12399), der gestern auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand.
Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel in der Altenpflege mit einer Qualifizierungsoffensive entgegentreten. Der Gesetzentwurf (17/12327) sieht unter anderem vor, dass im Fall von entsprechenden Vorkenntnissen ...
Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die der Auslegung zugänglich ist. Maßgebend ist, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver ...
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Ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind kann vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen (OLG Hamm 6.2.13, I-14 U 7/12, n.v.). Damit hat sich das Risiko für Samenspender erheblich erhöht, unterhaltsrechtlichen oder auch erbrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt zu werden.