Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die der Auslegung zugänglich ist. Maßgebend ist, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Deshalb ist bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH 24.1.13, VII ZR ...
Auch im Bereich des Erbrechts bietet das Verfahren der Mediation als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung etliche Vorteile. Durch das Mediationsgesetz ist die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ nun ...
Das Fachinstitut für Notare bietet Anwälten und Notaren am 13.3.13 in Heusenstamm bei Frankfurt eine Weiterbildungsmöglichkeit: Die Änderungen durch das FamFG, des Erb- und Verjährungsrechts sowie die ...
Der Rechtsausschuss befürwortete am 30.1.13 die Gesetzesinitiative des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder (17/9427). Die Ausschussmitglieder stimmten unisono für den Gesetzentwurf der Länderkammer in der vom Ausschuss geänderten Fassung.
Eine landwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls ein Hof im Sinne der Höfeordnung war, wird auch dann nach dem Sondererbrecht vererbt, wenn die Hofeigenschaft vor dem Eintritt des ...
Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich ...
Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
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Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrags an den Treuhänder zu erfüllen. Diese Obliegenheit, kann auch nicht durch Übertragung eines Anteils am Nachlass erfüllt werden, wenn der Schuldner Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden ist.