Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen.
Die Genehmigung einer Nebenbeschäftigung als Stiftungsvorstand kann nicht allein deshalb versagt werden, weil schon die Absicht der Gewinnerzielung als solche die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars in ...
Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Spiegel der Rechtsprechung für Testamentsvollstrecker für jedermann verfügbar zu machen.
Das Vorkaufsrecht eines Miterben geht bei der Veräußerung seines Erbanteils unabhängig davon, ob sie durch vorweggenommene Erbfolge motiviert ist, nicht auf den Erben über. Es lebt auch nicht wieder auf, wenn der ...
Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in ...
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Die Erbschaftsteuer, die ein ausländischer Staat auf den Erwerb von Kapitalvermögen erhebt, das ein inländischer Erblasser in dem Staat angelegt hatte, ist bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen (BFH 19.6.13, II R 10/12).