Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch einen Vergleich beigelegt, aufgrund dessen jemand gegen Erhalt eines Geldbetrags auf die Geltendmachung seiner Rechte als Erbe verzichtet, und war diese Person gesellschaftsrechtlich nicht von der Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil ausgeschlossen, steht sie einem Miterben gleich, der im Rahmen einer Erbauseinandersetzung aus ...
Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne Weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (sodass ...
Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller ...
Bis auf wenige Ausnahmen (§ 14 HeimG) schützt das Gesetz nicht vor Erbschleicherei. Ein wichtiges Instrument zum Schutz ist die Vorsorgevollmacht. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs dieser Vollmacht. Die Vorsorgevollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Darum ist es ratsam, sich frühzeitig zu kümmern, am besten gleich nach Eintritt der Mündigkeit. Im Folgenden wird erläutert, worauf bei der Erstellung einer Vollmacht zu achten ist.
Mit der Kostenreform durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eingeführt worden. Das GNotKG gilt seit dem 1.8.13 und reformiert die Kostenordnung (KostO) ...
Der Alleinerbe hat gegen den seine Ansprüche geltend machenden Pflichtteilsberechtigten keinen Auskunftsanspruch über die Höhe der vorausempfangenen lebzeitigen Zuwendungen der Erblasserin (OLG München 21.3.
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Verdeckte Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter oder an nahestehende Personen lösen Ertragsteuer aus. Ob sie auch schenkungsteuerpflichtig sind, hat der BFH nicht einheitlich beantwortet. Während er dies 2007 für möglich hielt (BFH 7.11.07, II R 28/06, Abruf-Nr. 080494 ), ist er dem nun entgegengetreten: Demnach beruhen die verdeckten Gewinnausschüttungen auf dem Gesellschaftsverhältnis und lösen keine Schenkungsteuer aus (BFH 30.1.13, II R 6/12, Abruf-Nr. 131054 ). Der ...