Die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im Sinne von § 1933 S. 1 BGB kann auch unter Geltung des FamFG wirksam durch privatschriftliche Erklärung gegenüber dem FamG erfolgen, § 134 Abs. 1, § 114 Abs. 4 Nr.
Der Genehmigungsvorbehalt des § 11 Abs. 2, 2. Alt. BNotO erfasst auch Urkundstätigkeiten von Notaren im Ausland. Sofern die Genehmigungsfähigkeit einer notariellen Urkundstätigkeit im EU-Ausland nicht bereits am ...
Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht (BFH 30.1.13, II R 38/11, n.v., Abruf-Nr. 131498 ).
Ein Testament, das unzweifelhaft vom Erblasser stammt, enthält Textpassagen und ein Pfeildiagramm, aus dem sich die Verteilung der Erbmasse auf die unterschiedlichen Erben ergibt. Fraglich ist, ob das Testament die ...
Die Gewichtungsregelung des § 5 Abs. 4 FAO ist keine Ausnahmebestimmung. Jeder eingereichte Fall ist darauf zu prüfen, ob eine Minder- oder Höhergewichtung angezeigt ist. Soll von den in § 5 Abs. 1 FAO vorgegebenen ...
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Einstimmig hat der Bundestag am 18.4.13 einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung von Art. 98a GG (BT-Drucksache 17/1468) auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit sollte es Notaren ermöglicht werden, neben ihren Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege klassische Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen.