Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft (hier: Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben, BGH 8.4.15, IV ZR 161/14, Abruf-Nr. 176480 ).
Haben bei der sog. „doppelten“ Patchwork-Familie die Partner/Ehegatten Kinder aus einer früheren Beziehung und auch gemeinsame Kinder aus der neuen Verbindung, besteht häufig erbrechtlicher Gestaltungsbedarf.
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Die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SG Düsseldorf 17.3.15, S 1 U 163/13).
Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen PKH-Antrag entschieden, ist die PKH für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu gewähren.
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Das FG Rheinland-Pfalz (FG) hat entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen (FG Rheinland-Pfalz, 16.4.15, 4 K 1380/13).