Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik bietet am 29.8.13 ein Online-Seminar zum Thema Erbschaftsteuer und Generationennachfolge an. Die Seminarinhalte werden tagesaktuell an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Lebzeitige Zuwendungen werden der Schenkungsteuer unterworfen. Solche steuerpflichtigen Zuwendungen können auch bei Gesellschafterleistungen an eine Kapitalgesellschaft vorliegen. Wann dies der Fall ist und welche ...
Um den Fortbestand vererbter Unternehmen nicht zu gefährden, müssen Finanzämter seit 2009 die festgesetzte Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre stunden, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist, ...
Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich am 5.6.13 auf einen umfangreichen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013.
Im Rahmen der Nachfolgeplanung eines Familienunternehmens gilt es, das Gesellschaftsvermögen gegen die Einflussnahme familienfremder Dritter zu schützen und eine Zersplitterung der Beteiligung zu vermeiden.
Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an ...
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Der Nachfolgeplanung eines Familienunternehmens liegt in der Regel das Ziel zugrunde, das Gesellschaftsvermögen gegen die Einflussnahme gegen familienfremde Dritte zu schützen. Sind mehrere Familienstämme beteiligt, kann die Erbfolge zur Zersplitterung der Beteiligung führen. Hierdurch droht die Gesellschaft schließlich handlungsunfähig zu werden. Die Gründung einer Poolgesellschaft in Form eines Familienpools hilft, dem Problem vorzubeugen. Zugleich werden steuerrechtliche Belange beachtet. In diesem ...