Ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück, für das die Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung für die auf ihm stehenden, zu Wohnzwecken vermieteten Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhalten, ist kein steuerbegünstigtes bebautes Grundstück i.S. des § 13c ErbStG (FG Düsseldorf 19.3.14, 4 K 1106/13 Erb, EFG 14,1016, Abruf-Nr. 141310 ).
Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der länger lebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer ...
Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, ...
Die Erbschaftsteuer ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gem. § 1967 BGB, § 325 InsO (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12 Erb, ZInsO 14, 14, Abruf-Nr. 142211 ).
Eine Umfrage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ergab, dass bis Ende Juni mehr als 22.600 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften eingingen. Im Hinblick auf die strafbefreiende Selbstanzeige ...
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim ...
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Die Verknüpfung der Pflichtteilsverbindlichkeit mit der Erbschaft in ihrer Gesamtheit führt zu einem „wirtschaftlichen Zusammenhang“ i.S. des § 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG mit befreitem Vermögen nach § 13a ErbStG (FG Münster 13.2.14, 3 K 37/12 Erb, EFG 14, 947, Abruf-Nr. 142085 ).