Gibt ein Anwaltsnotar aufgrund einer Veränderung seiner Lebensumstände das Amt des Notars auf und bewirbt er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut, muss er sich zwar dem Auswahlverfahren stellen. Im neuen Auswahlverfahren ist allerdings besonders zu berücksichtigen, dass der Bewerber bereits einmal erfolgreich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und seine fachliche und persönliche Eignung für dieses Amt dadurch und durch die Ausübung des Amts bewiesen hat (BGH, 23.7.12, NotZ(Brfg) 12/11, NJW 12, 2972).
Ein Rechtsanwalt darf zwar darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte konkrete Einzelanweisungen befolgt. Er hat eine Berufungsschrift vor Unterschriftleistung aber gründlich zu prüfen, wenn er weiß, dass eine ...
Das Bundessozialgericht entschied, dass eine Erbschaft als Einkommen bei der Bemessung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II anzurechnen ist, wenn die Erbschaft nach Antragstellung ...
Die Mediation gewinnt als Methode der gewaltfreien Konfliktbearbeitung immer mehr an Bedeutung. Am 21.7.2012 beschloss der Bundestag einstimmig das neue Mediationsgesetz (MediationsG), das am 26.7.2012 in Kraft trat. Auch im Bereich des Erbrechts verspricht die Anwendung der Mediation oder jedenfalls ihrer methodischen Ansätze und Überlegungen, relativ schnell eine win-win-Situation herbeizuführen.
Endlich ist sie da: die – soweit ersichtlich – erste App speziell für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in Form einer Wissensüberprüfung! Anhand von etwa 200 RENO-typischen Begriffen können Nutzer sich ...
Das Vermögen, das ein Unterhaltspflichtiger nach der Scheidung erbt, erhöht den nachehelichen Unterhaltsanspruch nur, soweit das Erbe konkret während der Ehe erwartet wurde (BGH, Urteil vom 11.07.2012, XII ZR 72/10, ...
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Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am 11.7.2012 in mehreren Verfahren (AZ: IV ZR 122/11, 151/11, 164/11, 271/10 und 286/10) über Ansprüche geprellter Anleger, die kreditfinanzierte Lebensversicherungsverträge des Typs „Wealthmaster Noble“ bei dem englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. abgeschlossen hatten.