Bislang bestimmt jeder EU- Mitgliedstaat in seinem nationalen Erbrecht z.B., wer Erbe wird und wie Erben ihre Rechte nachweisen können. Die nationalen Regelungen sind unterschiedlich ausgestaltet. Folge: Derselbe Erbfall wird in den Mitgliedstaaten unterschiedlich beurteilt. Auch werden Erbnachweise aus einem EU-Mitgliedstaat in den anderen Mitgliedstaaten oft nicht anerkannt. Dadurch müssen Erben u.U. in verschiedenen Staaten parallel Erbnachweise beantragen. Die neue EU-Verordnung schafft durch einfache und ...
Neben den Regelungen des 5. Buchs des BGB gibt es zahlreiche weitere erbrechtlich relevante Vorschriften in anderen Rechtsnormen. Im „Praxiskommentar Erbrechtliche Nebengesetze“ finden sich die wichtigsten ...
Das Verbot der Interessenkollision ist umfassend. Es gilt für alle Anwälte, die in einer Berufsausübungs- und Bürogemeinschaft tätig sind, und zwar unabhängig davon, ob sie mit dem konkreten Fall befasst waren ...
Die DVEV veranstaltet ein Deutsch-Österreichisches Erbrechtsgespräch am 15.6.12 in Hof bei Salzburg. An der Veranstaltung werden namhafte Referenten teilnehmen, z.B. Dr. Hans Rathgeb, Präsident des LG Salzburg; Notar Prof. Thomas Reich, Ludwigsstadt; Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des AG Traunstein.
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Bei der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter kann es wie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gleichgerichtete und entgegengesetzte Interessen und damit auch einen Interessenwiderstreit geben.