Die Bestellung eines Nachlasspflegers für die unbekannten Erben zum Zweck der Fortsetzung der zu Lebzeiten des Erblassers begonnenen Zwangsvollstreckung in das Nachlassvermögen kann auch nicht beantragt werden, wenn dem Gläubiger Nachlassgegenstände, in die er vollstrecken könnte, unbekannt sind (OLG München 20.11.13, 31 Wx 413/13, n.v., Abruf-Nr. 134042 ).
Die Antragstellerin verlangte vom Antragsgegner – ihrem Vater – mit Erfolg Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach der verstorbenen Mutter. § 1640 BGB verpflichtet den Elternteil, alle Gegenstände ...
Ausreichend ist, dass der durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel bestimmte Nachfolger im Zeitpunkt des Erbfalls bestimmbar ist. Diese Bestimmbarkeit ist nicht ausschließlich durch seine ausdrücklich Benennung ...
Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (BGH 24.10.12, XII ZB 404/12, Abruf-Nr. 123472 ; Abgrenzung zu BGH 6.10.11, V ZB 314/10, FamRZ 12, 212).
Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 1.9.09 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den ...
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein ...
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Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).