01.01.2016 · Nachricht · Statistisches Bundesamt
In 2014 starben 868.000 Menschen, gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Sterbefälle um 2,8 Prozent gesunken (2013: 894 000). In 2014 wurden in Deutschland 715 000 Kinder lebend geboren. Wie das Statistisches Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 33.000 Neugeborene oder 4,8 Prozent mehr als 2013 (682 000). Wie in allen Jahren seit 1972 starben somit mehr Menschen als Kinder geboren wurden. 2014 lag die Differenz bei 153 000, in 2013 bei 212 000.
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14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Internationale Zuständigkeit
Bei Erbfällen mit internationalem Bezug ist oft fraglich, welches Recht greift. In einem aktuellen Fall ging es um die Frage, ob § 15 S. 1 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens (in Kraft getreten als Anlage zu Art.
07.12.2015 · Nachricht · FAO
Das IWW Institut bietet Abonnenten seiner Informationsdienste AA, AMK, EE, ErbBStG, FK, MK, PStR, VA und VK ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos an. Sichern auch Sie sich noch in diesem Jahr ...
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Schwerpunkt
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01.12.2015 · Fachbeitrag ·
Seminar-Tipp
Ab dem 1.4.16 gelten verbindliche Gerichtsvollzieher-Formulare. Sie dürfen auch derzeit bereits genutzt werden. Stellen Sie sich also schon jetzt darauf ein! Unser Experte Dieter Schüll erläutert Ihnen daher im ...
Schwerpunkt
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01.12.2015 · Fachbeitrag ·
RVG Online-Seminar
Verkehrsunfallsachen sind des Anwalts täglich Brot. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 18.1.16 von 14 bis 16 Uhr u.a., welche Einigungsgebühr Sie in Abrechnungsfällen erhalten, wie ...
25.11.2015 · Fachbeitrag ·
Testamentsvollstreckung
Ein durch gerichtliche Entscheidung entlassener Testamentsvollstrecker ist nicht zur Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts befugt, keinen Nachfolger zu ernennen (OLG Karlsruhe 25.8.15, 11 Wx 69/15, MDR ...
25.11.2015 · Fachbeitrag ·
Testamentsvollstreckung
Beurkundet der Notar im Testament, dass die Erblasserin die Person des Testamentsvollstreckers in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift bestimmen und diese im verschlossenen Umschlag dem beurkundenden Notar übergeben wird und bestellt die Erblasserin in dieser handschriftlichen Niederschrift den beurkundenden Notar zum Testamentsvollstrecker, kann die handschriftliche letztwillige Verfügung nach den Umständen des Einzelfalls gem. §§ 27, 7 Nr. 1 BeurkG i.V. mit § 125 BGB unwirksam sein (OLG ...