Der Pflichtteilsberechtigte ist nach dem Erbfall darauf angewiesen, dass er Informationen zum Nachlass erhält, um seine Ansprüche gegen den Erben einschätzen und verfolgen zu können. Er hat es dabei oft in den eigenen Händen, die erwünschten Angaben zu bekommen, auch ohne dass der Erbe mitwirkt. Wie der folgende Sachverhalt zeigt, muss er sich nicht allein darauf verlassen, dass der Erbe seine Auskunftspflichten gem. § 2314 BGB zuverlässig erfüllt. Der Pflichtteilsberechtigte kann sich z.B. wegen ...
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( ...
Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) bietet am 30./31.10.15 in Marseille eine internationale Fortbildungsveranstaltung zum Erb- und Steuerrecht an. Themenschwerpunkte sind das Internationale Erbrecht, die ...
Tritt der Erbfall ein, kann eine Person Aufwendungen im Interesse Dritter tätigen und verlangen, diese ausgeglichen zu bekommen. Diese Situationen können im Verhältnis zwischen vorläufigem und endgültigem Erbe sowie im Innenverhältnis von Miterben auftreten. Im allgemeinen Schuldrecht greifen zumeist die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, § 677 ff. BGB) ein. Aber auch für das Erbrecht gelten besondere Regelungen, die die Regeln des allgemeinen Schuldrechts modifizieren.
Der Erbe wird mit dem Erbfall ohne Weiteres dinglich Berechtigter des Vermögens (§ 1922 BGB, sog. Vonselbsterwerb). Das heißt aber nicht, dass er die so erlangte Berechtigung automatisch verwirklichen kann: Der ...
1. Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung ...
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Der 2. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14).