Der Erbe wird mit dem Erbfall ohne Weiteres dinglich Berechtigter des Vermögens (§ 1922 BGB, sog. Vonselbsterwerb). Das heißt aber nicht, dass er die so erlangte Berechtigung automatisch verwirklichen kann: Der Nachlass kann sich im Besitz von Personen befinden, die ihn nicht oder nicht sogleich herausgeben wollen. Möglicherweise sind Nachlassgegenstände veruntreut, beschädigt oder vernichtet worden. Der Beitrag erläutert, welche Ansprüche dem Erben gegen den Besitzer, Nutznießer oder Schädiger und ...
1. Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung ...
Der 2. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14).
Die Erben des 2010 verstorbenen Künstlers Sigmar Polke sind verpflichtet, einem Kölner das auch als „Propellerfrau“ bezeichnete Bild „Ohne Titel – Öl auf Gardine“ herauszugeben (OLG Köln 6.8.15, 8 U 69/14).
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
Der BGH hat aktuell entschieden: Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich zu kündigen, setzt Folgendes voraus: Der Nacherbe muss die gesetzliche Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB einhalten. Zudem muss er ein berechtigtes Interesse daran haben, das Mietverhältnis zu beenden, § 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH 1.7.15 VIII ZR 278/13, ...