Die Erben des 2010 verstorbenen Künstlers Sigmar Polke sind verpflichtet, einem Kölner das auch als „Propellerfrau“ bezeichnete Bild „Ohne Titel – Öl auf Gardine“ herauszugeben (OLG Köln 6.8.15, 8 U 69/14).
Der BGH hat aktuell entschieden: Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich zu kündigen, setzt Folgendes voraus: Der Nacherbe muss die gesetzliche Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB einhalten. Zudem muss er ein berechtigtes Interesse daran haben, das Mietverhältnis zu beenden, § 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH 1.7.15 VIII ZR 278/13, ...
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Beim Erbscheinsantrag trifft den Beteiligten eine allgemeine Mitwirkungspflicht gem. § 27 FamFG. Wenn ein Beteiligter in der ihm zumutbaren Weise alle gem. § 2354 BGB erforderlichen Angaben gemacht und hierzu die mit noch zumutbarem Aufwand beschaffbaren urkundlichen Nachweise vorgelegt hat, kann die Durchführung eines Aufgebots nach § 2358 Abs. 2 BGB nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Antragsteller müsse vorrangig die Sache weiter aufklären und einen Erbenermittler einschalten (OLG Hamm ...