§ 27 ZPO ist weit auszulegen, um sicherzustellen, dass der Normzweck erreicht wird, alle einen bestimmten Erbfall betreffenden Streitigkeiten einheitlich an einem sachnahen Gericht zu konzentrieren. So lautet der Kern eines Beschlusses des OLG Schleswig (6.5.22, 2 AR 7/22, Abruf-Nr. 229859 ).
Das Maß des Obsiegens oder Unterliegens ist lediglich einer von mehreren Gesichtspunkten bei der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG (OLG Bamberg 10.1.22, 2 W 30/21, Abruf-Nr. 227574 ).
Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines ...
Gerichtliche Teilungsversteigerungen, auch im erbrechtlichen Kontext, nehmen weiter zu. In EE 21, 64 und 83 wurde dargelegt, wie ein Teilungsversteigerungsverfahren durch Antragstellung in Gang kommt. Der folgende Beitrag erklärt die Notwendigkeit eines Beitritts zum Verfahren für Beteiligte sowie die Bedeutung dieser Thematik für den anwaltlichen Berater.
Der Wille, den Klimaschutz voranzutreiben, ist auf allen politischen Ebenen erkennbar. Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wird als ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz ...
Aus der Personengebundenheit der Prozesskostenhilfe (PKH) folgt, dass sowohl ein dahin gehender Anspruch als auch eine ggf. bereits erfolgte
Bewilligung mit dem Tod der Partei erlischt und nicht vererblich ist (OVG ...
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