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  • · Fachbeitrag · Immobilien

    Pflichten des Erben zur Modernisierung oder Sanierung von Immobilien

    von RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und Arbeitsrecht,Fachberater für Unternehmensnachfolge, LL.M. M.M., Brilon

    | Der Wille, den Klimaschutz voranzutreiben, ist auf allen politischen Ebenen erkennbar. Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wird als ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz gesehen. Gesetzliche Regelungen, die den Immobilieneigentümer zu entsprechenden baulichen Maßnahmen verpflichten, können zu bösen Überraschungen aufseiten des Erben führen, der regelmäßig etwas anderes als eine Sanierung im Kopf hat. |

    1. Ausgangslage

    Wohngebäude verursachen ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland. Der Verbrauch kann in erheblichem Maße durch energetische Sanierungsmaßnahmen reduziert werden, wie etwa durch Dämmungen oder den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen. Mehr als zwei Drittel aller Wohngebäude in Deutschland sind vor der ersten Wärmeverordnung im Jahre 1976 (vgl. BGBl. 76, 1873 ff.) gebaut und bezogen worden.

    2. Energetische Anforderungen gemäß dem GEG

    Seitdem sind die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden deutlich gestiegen. Am 1.11.20 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Ziel ist es, ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden zu schaffen. Damit werden gleichzeitig die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt.