Nachdem die Methoden zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in den vergangenen Monaten bereits grundlegend dargestellt wurden (EE 13, 49; EE 13, 68; EE 13, 84; EE 13, 100 und 117), vertieft diese abschließende Folge der Beitragsserie die Praktik der ergänzenden Auslegung.
Bei der bodenschutzrechtlichen Störerauswahl auf der Primärebene hat sich die Behörde in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ...
Einem als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalt (RA) steht eine nach RVG zu berechnende anwaltliche Vergütung nur zu, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit eine Aufgabe wahrnimmt, die sich als eine für einen RA ...
Wer im Wege der gesetzlichen Erbfolge erben will, muss nachweisen, dass er Erbe ist. So muss er dem Antrag auf einen Erbschein auch öffentliche Urkunden beilegen, die seine Verwandtschaft belegen. Hoch betagte Erben können aber vor dem Dilemma stehen, dass die Ausstellung einer öffentlichen Nachweisurkunde zu viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bestimmt ein Testament, dass die als Vorerbin eingesetzte Ehefrau des Erblassers über den Nachlass frei verfügen kann, wenn mehr als eines der als Nacherben eingesetzten Kinder den Pflichtteil geltend macht, liegt ...
Wie hätte der Erblasser verfügt, wenn er gewusst hätte, was sich später verändert? Ist der wirkliche Wille des Erblassers nicht mehr feststellbar, kann die ergänzende Auslegung weiterhelfen. Vorhandene Lücken, ...
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Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.4.11 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hat entschieden, die vollständige erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1.7.49 geborenen nichtehelichen Kinder auf Erbf älle ab dem 29.5.09 zu beschränken. Hiermit hat er seinen Spielraum bei der Gestaltung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften nicht überschritten (BVerfG 18.3.13, 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11, ZEV 13, 326; Abruf-Nr. 131983 ).