Auch ein vermeintlich eindeutiger Wortlaut eines Testaments ist auszulegen. Das KG hat daher die Formulierung in einem Testament „Für den Fall, dass ich heute … tödlich verunglücke, …“ ausgelegt. Dazu im Einzelnen.
Die Genehmigung einer Ausschlagung einer Erbschaft nach § 1643 Abs. 2 BGB hängt nicht allein von dem wirtschaftlichen Interesse des Mündels unter Berücksichtigung des Nachlassbestands ab. Die Gesamtbelange des ...
Ein hinreichend deutliches Verlangen einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen i. S. d. § 2038 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 745 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass der bislang allein Nutzende durch jenes Verlangen explizit vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ gestellt werden muss (OLG Stuttgart 18.10.18, 19 U 83/18, Abruf-Nr. 206798 ).
Während der Auseinandersetzungsanspruch in der Erbengemeinschaft unverjährbar ist, besteht Streit über die Verjährung des Auskunftsanspruchs aus § 2057 BGB wegen möglicher Ausgleichsansprüche nach §§ 2050 ff.
Das OLG Hamm hat entgegen der wohl h.M. entschieden, dass § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB im Fall einer lenkenden bzw. selektiven Ausschlagung der Erbschaft durch die Sorgeberechtigten für den Minderjährigen nicht ...
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Im Juli hat der BGH sein sog. „Facebook-Urteil“ erlassen (BGH 12.7.18, III ZR 183/17, Abruf-Nr. 202364 ). Gleichwohl bleiben Fragen offen. Dazu im Einzelnen: