Handels- und Steuerrecht enthalten eigenständige, voneinander abweichende Normen für die Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen. Ein einheitlicher Wertansatz ist allenfalls bei kurzfristig zu erfüllenden Verpflichtungen möglich. Aufgrund zwingender Bewertungsvorschriften für langfristig zu erfüllende Sachleistungsverpflichtungen gilt steuerlich der Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG. Unter Berücksichtigung einer Verfügung der OFD Münster (13.7.12, S 2170a - 234 - St 12 - 33) Grund genug, sich ...
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Insbesondere beim Vorratsvermögen lassen das Handels- und Steuerrecht jedoch einige praxisrelevante Erleichterungen zu, die nachfolgend anhand eines ...
Gibt ein Friseurbetrieb an seine Kunden Weihnachtsgeschenke in Form von Gutscheinen für Preisermäßigung auf Dienstleistungen im Folgejahr aus, so sind im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu ...
Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern kann erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste (BFH 22.8.12, X R 23/10, Abruf-Nr. 123085 ).
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihrer Homepage
( www.bstbk.de/de/themen/rechnungslegung/index.html ) am 12.10.12 eine Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der ...
Ist ernsthaft damit zu rechnen, dass für bereits erzielte Umsatzerlöse zukünftig Gewährleistungsaufwendungen anfallen, ist handels- und steuerrechtlich eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Bei Versicherungs- und Handelsvertretern, die ihren Gewinn mittels Betriebsvermögensvergleich ermitteln, stellt sich spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Frage, wie die Provisionszahlungen zu behandeln sind. Antworten zum Realisationszeitpunkt liefert eine viel beachtete Entscheidung des BFH (17.3.10, X R 28/08, Abruf-Nr. 103240 ).