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  • · Fachbeitrag · E-Bilanz

    Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien

    | Nach dem BMF-Schreibens vom 5.6.12 (IV C 6 - S 2133b/11/10016, Rn. 28 und 29, BStBl I 12, 598) wird die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Nach Veröffentlichung einer aktuelleren Taxonomie ist diese unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden. Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Eine Taxonomie ist so lange zu verwenden, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird (OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 2.7.12, S 2133b A - 2 - St 210). |

     

    1. Grundsatz

    Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung muss die jeweils für dieses Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Es wird nicht beanstandet, wenn diese Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.

     

    2. Anwendung der aktualisierten Taxonomie

    Die Übermittlung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client (ERiC) im November des Vorjahres (= Veröffentlichungsjahr) ermöglicht. Sie gilt auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ist ausnahmsweise keine Aktualisierung in der Taxonomie erforderlich, ist die letzte Taxonomie auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.

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