Bei der Bewertung des Vorratsvermögens kommen Abschläge insbesondere auch wegen mangelnder Gängigkeit der Wirtschaftsgüter in Betracht. Inwieweit Gängigkeitsabschläge in der Handels- und Steuerbilanz geboten bzw. zulässig sind, wird nachfolgend näher betrachtet.
Die sofortige Versteuerung von stillen Reserven kann durch die Inanspruchnahme des § 6b EStG und der R 6.6 EStR (Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung) unter gewissen Voraussetzungen vermieden werden.
Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (kurz MicroBilG) vom 20.12.12 (BGBl I 12, 2751) hat der Gesetzgeber für Kleinstkapitalgesellschaften eine Reihe von Erleichterungen hinsichtlich der ...
Müssen kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften, die von der Bildung
latenter Steuern seit BilMoG über § 274a Nr. 5 HGB grundsätzlich befreit sind, passive latente Steuerbelastungen als Rückstellungen nach § 249 HGB passivieren? Eine Frage, die die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in einer aktuellen Verlautbarung grundsätzlich verneint, da die Voraussetzungen einer Rückstellungsbildung regelmäßig nicht gegeben sind. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht das aber anders.
Bereits im Jahr 2011 hatte der BFH (19.7.11, X R 26/10) entschieden, dass Versicherungsvertreter für Verpflichtungen zur Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen steuermindernde Rückstellungen bilden ...
Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – kurz MicroBilG – sind Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten (BGBl I 12, 2751). Die Neuregelungen gelten für ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 29.11.12 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (kurz: MicroBilG) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/11702) angenommen.