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  • · Fachbeitrag · Weitere Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten

    Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen zur Bewältigung von Regentief „Bernd“

    Das Unwetter hat am 14. und 15.7.2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zu teilweise flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Zur Unterstützung bei der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Coronapandemie eingetretenen Unwetterereignisses haben das BMF und die Landesfinanzminister nunmehr auch umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen verabschiedet.

     

    Durch das Regentief sind beträchtliche Hochwasser-Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder haben bereits reagiert und kommen den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen. Unterstützt werden müssen aber auch die vielen freiwilligen Helfer!

     

    BMF und Landesfinanzminister helfen mit Umsatzsteuervergünstigungen, wenn Unternehmer

      

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