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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Transaktionen auf Gewichtskonten

    Mit BMF-Schreiben vom 17.1.2022 hat sich die Finanzverwaltung umfassend zur Verfügung über Gewichtskontenbestände positioniert. In der Praxis betrifft dies insbesondere den Handel mit edlen Metallen (z. B. Gold, Silber, Platin) und unedlen Metallen (Aluminium und Kupfer in Rohformen).

     

     

    Die umsatzsteuerrechtliche Einordnung einer Verfügung über einen Gewichtskontenbestand hängt von der Art der Leistung ab.


    PRAXISTIPP | Ausschlaggebend für die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung ist das Grundgeschäft.

         

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