· Fachbeitrag · § 4 EStG
Notwendiges Betriebsvermögen bei Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Wird ein betrieblich genutztes Grundstück an den bisherigen Pächter (und Betriebsinhaber) unter Nießbrauchsvorbehalt zu Eigentum übertragen und von dem nunmehrigen Nießbraucher sofort an den neuen Eigentümer zu den bisherigen Konditionen zurückverpachtet, wird das Grundstück zunächst notwendiges Betriebsvermögen. Die Einräumung des Nießbrauchs stellt sich in der Folge als bloße Nutzungsentnahme dar. |
Sachverhalt
Streitig war, wann und mit welchem Wert ein der Rechtsvorgängerin (Mutter = M) der Steuerpflichtigen (Kinder) unter Nießbrauchsvorbehalt überlassenes Grundstück Betriebsvermögen geworden ist.
Entscheidung
Das FG entschied, dass mit Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf M das Grundstück notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens der M geworden und (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen geblieben ist. Denn ein Wirtschaftsgut, das einem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, ist dessen (notwendigem) Betriebsvermögen zuzuordnen, wenn es dem Betrieb des Steuerpflichtigen unmittelbar dient und objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist. Dies setzt nicht voraus, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb notwendig (i. S. v. erforderlich), wesentlich oder unentbehrlich ist.
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