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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    KWK-Bonus bei Direktvermarktung

    von Dipl.-Finw. (FH) Rüdiger Weimann, Dortmund

    Das Finanzministerium Schleswig-Holstein ordnet den KWK-Bonus im Fall der Direktvermarktung umsatzsteuerlich ein.

     

    Laut Abschn. 2.5 Abs. 19 UStAE handelt es sich beim sog. KWK-Bonus, den der Betreiber eines Blockheizkraftwerkes erhält, das unter die Übergangsvorschrift des § 66 EEG fällt, um ein zusätzliches Entgelt für die Stromlieferung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber.

     

    Es wurde gefragt, wie der KWK-Bonus zu behandeln sei, wenn dieser im Fall der Direktvermarktung als Teil der Marktprämie ausgezahlt werde.

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