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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Hochzeitsredner bzw. Trauerredner: Voraussetzungen für ermäßigten Steuersatz

    | Strittig ist, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen von Trauer- und/oder Hochzeitsrednern dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die OFD Frankfurt nimmt dazu Stellung. |

     

    Ermäßigungsvorschriften

    In Betracht kommen die Ermäßigungsvorschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a oder Buchst. c UStG.

     

    Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für Umsätze aus Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.

     

    Karrierechancen

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