Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen sowie die Umsätze von Schülerfirmen

    Das Finanzministerium Schleswig-Holstein ordnet Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen sowie Umsätze von Schülerfirmen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG umsatzsteuerlich ein (FM Schleswig-Holstein, Erlass vom 14.7.25, VI 3510-S 7107-96373/2025).

     

    Umsatzbesteuerung juristischer Personen öffentlichen Rechts (jPöR)

    Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen jPöR durch Einführung des § 2b UStG werden vermehrt Fragen gestellt, die die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen betreffen. In der Presse wurde zu dieser Thematik unter dem Begriff „Kuchensteuer“ berichtet. Verkaufstätigkeiten an Kitas und Schulen unterliegen jedoch auch unter Berücksichtigung dieser Neuregelung nicht per se der Umsatzbesteuerung. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, die es rechtlich zu würdigen gilt.

     

    Zurechnung der Verkaufstätigkeiten

    Die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der Verkaufstätigkeiten hängt von deren tatsächlicher Durchführung ab und kann variieren. Es gibt Fälle, bei denen die Tätigkeiten nicht der Kita oder Schule zuzurechnen sind und sich daher steuerlich nicht beim Träger auswirken. Entscheidend ist, wer im konkreten Sachverhalt leistender Unternehmer ist.