Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Begriff des Anlagegolds

    Die OFD Baden-Württemberg definiert den Begriff „Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht um einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel“ (OFD Baden-Württemberg 27.3.25, S 7423 Karte 1).

     

    Allgemeines

    Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 25c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UStG). Der Begriff des Anlagegolds ist in § 25c Abs. 2 UStG definiert und umfasst u. a. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mind. 995 Tausendstel (§ 25c Abs. 2 Nr. 1 UStG).

     

    Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung ist, dass